Kleinunternehmen befürchten weitere Benachteiligung gegenüber öffentlichen Gläubigern
UNOS Tirol sehen Kleinbetriebe durch geplante Sonderstellung von Finanzamt und Sozialversicherung im neuen Insolvenzrecht benachteiligt.
Die Unternehmerorganisation UNOS Tirol übt scharfe Kritik an den geplanten Änderungen im österreichischen Insolvenzrecht, die Finanzamt und Sozialversicherungsträgern eine bevorzugte Stellung einräumen sollen. Die vorgeschlagenen Privilegien würden das bewährte Prinzip der Gläubigergleichbehandlung aufheben und private Gläubiger, insbesondere kleinere Lieferanten und regionale Betriebe, massiv benachteiligen.
Das österreichische Insolvenzrecht basiert seit Jahren auf dem Grundsatz der Gläubigergleichbehandlung. Dieser Grundsatz steht nun zur Disposition, da die Politik plant, öffentlichen Gläubigern wie Finanzamt und Sozialversicherungsträgern Sonderrechte einzuräumen. Diese würden sich etwa in anfechtungsfesten Zahlungen oder einer bevorrechtigten Befriedigung bei Insolvenzverfahren niederschlagen.
Was von politischer Seite als "Verbesserung der Betrugsbekämpfung" oder "Absicherung von Steuern und Sozialabgaben" beworben wird, führt nach Ansicht von UNOS Tirol in der Praxis zu erheblichen Problemen für die Wirtschaft. Jeder Euro, der durch die Sonderstellung zuerst an staatliche Stellen fließt, fehlt in der Insolvenzmasse für private Unternehmen, die bereits jetzt unter hohen Ausfallsrisiken leiden.
Besonders hart treffen die geplanten Änderungen kleinere Lieferanten, Dienstleister und regionale Betriebe. Diese Unternehmen sind oft auf pünktliche Zahlungen angewiesen und können größere Forderungsausfälle schwerer verkraften als Großunternehmen. Wenn bei Insolvenzen staatliche Gläubiger bevorzugt behandelt werden, sinken die Chancen kleinerer Betriebe auf die Begleichung ihrer offenen Forderungen erheblich.
Die Problematik verschärft sich dadurch, dass gerade kleinere Unternehmen oft keine umfangreichen Sicherheiten verlangen können und daher als ungesicherte Gläubiger in Insolvenzverfahren ohnehin schon benachteiligt sind. Die geplante weitere Privilegierung staatlicher Stellen würde diese Situation zusätzlich verschlechtern.
UNOS Tirol kritisiert nicht nur die geplanten Gesetzesänderungen, sondern auch die aus ihrer Sicht zu verhaltene Reaktion der Wirtschaftskammer Österreich. "Die Wirtschaftskammer hat sich zwar geäußert – aus unserer Sicht jedoch nicht mit der notwendigen Deutlichkeit", erklärt Shari Kuen, UNOS Landessprecherin in Tirol.
Als gesetzliche Interessenvertretung der Unternehmerinnen und Unternehmer müsste die Wirtschaftskammer nach Ansicht von UNOS "lautstark und unmissverständlich gegen jede weitere Privilegierung einzelner öffentlicher Gläubiger auftreten". Die Organisation fordert eine klarere Positionierung der Wirtschaftskammer zum Schutz kleinerer Betriebe.
UNOS Tirol fordern eine grundsätzliche Neuausrichtung der Politik in dieser Frage. "Wer glaubwürdig Standortpolitik betreibt, darf nicht zulassen, dass jene Unternehmerinnen und Unternehmer, die Waren geliefert, Leistungen erbracht und Löhne gezahlt haben, am Ende die Rechnung für neue Sonderrechte von Fiskus und Sozialversicherung tragen müssen", so Kuen.
Die Organisation sieht in den geplanten Änderungen einen Widerspruch zu den politischen Bekenntnissen zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Österreich. Wenn private Gläubiger systematisch benachteiligt werden, könnte dies das Vertrauen in die Verlässlichkeit von Geschäftsbeziehungen untergraben und letztendlich die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts schwächen.
Die geplanten Privilegien für staatliche Gläubiger könnten weitreichende Folgen für die österreichische Wirtschaftslandschaft haben. Wenn Unternehmen wissen, dass sie bei Insolvenzen ihrer Geschäftspartner schlechtere Chancen auf die Begleichung ihrer Forderungen haben, könnten sie ihre Zahlungs- und Lieferbedingungen entsprechend anpassen.
Dies könnte zu strengeren Bonitätsprüfungen, höheren Sicherheitsleistungen oder restriktiveren Zahlungszielen führen. Besonders kleinere und mittlere Unternehmen, die auf flexible Geschäftsbedingungen angewiesen sind, könnten dadurch in ihren Geschäftsaktivitäten eingeschränkt werden.
Das Prinzip der Gläubigergleichbehandlung ist ein wesentlicher Baustein moderner Insolvenzrechtsordnungen und wird in vielen europäischen Ländern als Grundpfeiler eines fairen und effizienten Insolvenzverfahrens angesehen. Abweichungen von diesem Prinzip werden in der Regel nur in begrenztem Umfang und unter strengen Voraussetzungen zugelassen.
Die geplanten weitreichenden Privilegien für staatliche Gläubiger in Österreich könnten daher auch im internationalen Vergleich als problematisch angesehen werden und möglicherweise die Attraktivität des österreichischen Rechtsraums für internationale Geschäfte beeinträchtigen.
UNOS - Unternehmerisches Österreich vertritt seit 2014 die Interessen liberal denkender Unternehmerinnen und Unternehmer und ist in acht Wirtschaftsparlamenten präsent. Die Organisation setzt sich für eine liberale Wirtschaftspolitik und die Stärkung unternehmerischer Freiheit ein.
Mit ihrer Kritik am geplanten Insolvenzrecht reiht sich UNOS in eine Debatte ein, die grundsätzliche Fragen zum Verhältnis zwischen Staat und Wirtschaft sowie zur Fairness von Insolvenzverfahren aufwirft. Die weitere Entwicklung dieser Diskussion wird zeigen, inwieweit die Bedenken der Unternehmerorganisation Gehör finden und zu Änderungen an den geplanten Gesetzesentwürfen führen.