Resolution bekundet Solidarität mit Ärzten weltweit und verurteilt Angriffe auf Gesundheitseinrichtungen
Die Wiener Ärztekammer verabschiedete eine Resolution zur Unterstützung von Medizinern in internationalen Konfliktgebieten.
Die Kammer für Ärztinnen und Ärzte in Wien hat mit einer am Dienstag verabschiedeten Resolution ein deutliches Zeichen der Solidarität mit Medizinerinnen und Medizinern in internationalen Krisengebieten gesetzt. Der Vorstand der Standesvertretung bekundet damit seine uneingeschränkte Unterstützung für Kolleginnen und Kollegen, die unter schwierigsten Bedingungen ihrer beruflichen Pflicht nachkommen.
In der Resolution erklärt die Wiener Ärztekammer ihre Solidarität mit allen Ärztinnen und Ärzten weltweit, die unter gefährlichen Umständen arbeiten müssen. "Wir erklären unsere Solidarität mit allen Ärztinnen und Ärzten, die unter schwierigen und gefährlichen Bedingungen ihrer beruflichen Pflicht nachkommen", heißt es in dem Beschluss des Vorstands.
Die Resolution geht dabei über die reine Solidaritätsbekundung hinaus und fordert konkret den Schutz der ärztlichen Unabhängigkeit sowie die Einhaltung internationaler Rechtsnormen zum Schutz von Gesundheitseinrichtungen.
Besonders eindringlich verweist die Wiener Ärztekammer auf die völkerrechtlichen Bestimmungen zum Schutz medizinischer Einrichtungen. "Nach internationalem humanitärem Recht sind Gesundheitseinrichtungen geschützte Orte, die niemals angegriffen werden dürfen", betont die Standesvertretung in ihrer Resolution.
Angriffe auf Krankenhäuser, Arztpraxen und andere medizinische Einrichtungen stellen demnach schwere Verstöße gegen die Genfer Konvention dar. Diese internationale Rechtsnorm gilt seit Jahrzehnten als fundamentales Prinzip des humanitären Völkerrechts und soll den Schutz von Zivilisten und nicht-kämpfenden Personen in bewaffneten Konflikten gewährleisten.
Die Genfer Konventionen von 1949 und ihre Zusatzprotokolle bilden das Kernstück des internationalen humanitären Rechts. Sie verpflichten alle Konfliktparteien, medizinische Einrichtungen zu respektieren und zu schützen. Angriffe auf Krankenhäuser oder medizinisches Personal können als Kriegsverbrechen gewertet werden.
Die Wiener Ärztekammer unterstreicht mit ihrer Resolution die Bedeutung dieser völkerrechtlichen Normen und fordert deren strikte Einhaltung. Dies ist besonders relevant in einer Zeit, in der weltweit zahlreiche bewaffnete Konflikte die Arbeit von Medizinerinnen und Medizinern erschweren oder unmöglich machen.
Die Resolution der Wiener Ärztekammer beschränkt sich nicht nur auf die Solidarität mit ärztlichen Kolleginnen und Kollegen. "Wir solidarisieren uns mit Patientinnen und Patienten ebenso, wie mit unseren Kolleginnen und Kollegen sowie dem Pflegepersonal", heißt es in dem Beschluss.
Diese umfassende Solidaritätsbekundung zeigt das Bewusstsein der Wiener Ärzteschaft für die Gesamtheit der im Gesundheitswesen tätigen Personen und deren besonders vulnerable Position in Konfliktgebieten. Pflegekräfte, Sanitäter und anderes medizinisches Personal sind ebenso den Gefahren und Belastungen in Krisengebieten ausgesetzt wie Ärztinnen und Ärzte.
Besonders bemerkenswert ist die explizite Erwähnung der Solidarität mit Patientinnen und Patienten. Diese sind oft die am stärksten Betroffenen, wenn Gesundheitseinrichtungen angegriffen oder zerstört werden. Der Zugang zu medizinischer Versorgung wird dadurch erheblich eingeschränkt oder vollständig unterbunden.
Die Wiener Ärztekammer erkennt damit an, dass medizinische Versorgung ein fundamentales Menschenrecht darstellt, das auch in Krisenzeiten gewährleistet werden muss.
In ihrer Resolution nimmt die Wiener Ärztekammer auch Bezug auf aktuelle Ereignisse und verurteilt Angriffe auf Gesundheitseinrichtungen "auf das Schärfste – unabhängig davon, wo und von wem diese begangen werden". Als konkretes Beispiel werden die derzeit im Iran stattfindenden Angriffe genannt.
Diese explizite Bezugnahme auf aktuelle Ereignisse verleiht der Resolution besonderen Nachdruck und zeigt, dass es sich nicht um eine abstrakte Solidaritätsbekundung handelt, sondern um eine konkrete Reaktion auf gegenwärtige Entwicklungen.
Bemerkenswert ist die universelle Ausrichtung der Verurteilung. Die Wiener Ärztekammer macht deutlich, dass sie Angriffe auf medizinische Einrichtungen unabhängig von deren geografischer Lage oder den Verursachern verurteilt. Dieser Ansatz unterstreicht die Universalität der medizinischen Ethik und des humanitären Völkerrechts.
Die Resolution der Wiener Ärztekammer hat auch für die österreichische Ärzteschaft insgesamt Bedeutung. Wien als größte Ärztekammer des Landes sendet mit diesem Beschluss ein wichtiges Signal an die gesamte medizinische Gemeinschaft in Österreich.
Die Solidaritätsbekundung zeigt das Bewusstsein der österreichischen Ärzteschaft für ihre internationale Verantwortung und ihr Bekenntnis zu den universellen Werten der medizinischen Ethik. Dies ist besonders relevant vor dem Hintergrund der zunehmenden Internationalisierung des Gesundheitswesens und der wachsenden Bedeutung globaler Gesundheitsthemen.
Mit ihrer Resolution könnte die Wiener Ärztekammer eine Vorbildfunktion für andere Ärztekammern und medizinische Organisationen übernehmen. Internationale Solidarität und das Eintreten für die Einhaltung völkerrechtlicher Normen im Gesundheitswesen könnten dadurch verstärkt in den Fokus der medizinischen Gemeinschaft rücken.
Die Resolution der Wiener Ärztekammer steht in einer langen Tradition des medizinischen Engagements für Frieden und Menschenrechte. Seit der Entstehung der modernen Medizin haben sich Ärztinnen und Ärzte immer wieder für den Schutz der Zivilbevölkerung in Konflikten eingesetzt.
Die Gründung des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz durch den Schweizer Arzt Henry Dunant im Jahr 1863 war ein Meilenstein in dieser Entwicklung. Die daraus hervorgegangenen Genfer Konventionen bilden bis heute die Grundlage für den Schutz medizinischer Einrichtungen in bewaffneten Konflikten.
In der heutigen Zeit sehen sich medizinische Einrichtungen und deren Personal weltweit neuen Herausforderungen gegenüber. Neben traditionellen bewaffneten Konflikten müssen sie auch mit gezielten Angriffen auf die Gesundheitsinfrastruktur, Cyber-Attacken und anderen modernen Bedrohungen umgehen.
Die COVID-19-Pandemie hat zudem gezeigt, wie wichtig eine funktionsfähige Gesundheitsinfrastruktur für die gesamte Gesellschaft ist. Dies verleiht der Forderung nach dem Schutz medizinischer Einrichtungen zusätzliche Dringlichkeit.
Die Resolution der Wiener Ärztekammer ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer stärkeren internationalen Solidarität der medizinischen Gemeinschaft. Sie könnte den Anstoß für weitere Initiativen geben, die den Schutz von Gesundheitseinrichtungen und medizinischem Personal in Krisengebieten stärken.
Möglicherweise werden auch andere Ärztekammern in Österreich und anderen Ländern ähnliche Resolutionen verabschieden. Dies könnte zu einer koordinierten internationalen Kampagne für den besseren Schutz der medizinischen Infrastruktur führen.
Die Wiener Ärztekammer hat mit ihrer Resolution ein klares Zeichen gesetzt: Die österreichische Ärzteschaft steht solidarisch an der Seite ihrer Kolleginnen und Kollegen weltweit und fordert die Einhaltung der fundamentalen Prinzipien des humanitären Völkerrechts. In einer Zeit zunehmender internationaler Spannungen ist dies ein wichtiges Signal für Menschlichkeit und medizinische Ethik.