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Asbest-Alarm: Burgenland-Schotter vergiftet ungarische Luft

14. April 2026 um 13:56
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Ein Gesundheitsskandal erschüttert die österreichisch-ungarische Grenzregion: Asbesthaltiger Schotter aus dem Burgenland hat in der ungarischen Stadt Szombathely zu dramatischen Luftbelastungen gef...

Ein Gesundheitsskandal erschüttert die österreichisch-ungarische Grenzregion: Asbesthaltiger Schotter aus dem Burgenland hat in der ungarischen Stadt Szombathely zu dramatischen Luftbelastungen geführt. Messungen ergaben bis zu 292.000 Asbestfasern pro Kubikmeter Luft – das 292-fache des von burgenländischen Experten empfohlenen Grenzwerts. Während Ungarn bereits den Gesundheitsnotstand ausgerufen und umfassende Schutzmaßnahmen eingeleitet hat, steht die burgenländische Landesregierung massiv in der Kritik. Greenpeace spricht von einem "Totalversagen" der österreichischen Behörden und fordert sofortige Schutzmaßnahmen auch diesseits der Grenze.

Dramatische Messwerte schockieren Experten

Die in Szombathely durchgeführten Luftmessungen offenbaren das wahre Ausmaß der Asbestgefahr. Ein internationales Labor, das auch für das Land Burgenland tätig ist, dokumentierte in sieben verschiedenen Messungen Faserwerte zwischen 35.000 und 292.000 Asbestfasern pro Kubikmeter Luft. Diese Werte wurden unter realen Bedingungen bei trockenem Wetter ermittelt – genau jene Umstände, unter denen Asbestfasern am leichtesten in die Atemluft gelangen.

Zum Vergleich: Die burgenländische Taskforce, die sich mit dem Asbestproblem beschäftigt, empfiehlt einen maximalen Grenzwert von nur 1.000 Fasern pro Kubikmeter. Die in Ungarn gemessenen Werte überschreiten diese Empfehlung damit um das bis zu 292-fache. Herwig Schuster, Umweltchemiker bei Greenpeace Österreich, zeigt sich alarmiert: "In Ungarn liegt dasselbe Material auf den Straßen, das auch in Österreich großflächig verteilt wurde. Der einzige Unterschied: Die Luftmessungen in Ungarn wurden bei trockenem Wetter unter Realbedingungen durchgeführt."

Was ist Asbest und warum ist er so gefährlich?

Asbest bezeichnet eine Gruppe natürlich vorkommender, faserförmiger Silikatminerale, die aufgrund ihrer besonderen Eigenschaften jahrzehntelang in der Bauindustrie verwendet wurden. Die mikroskopisch kleinen Fasern sind hitzebeständig, chemisch weitgehend inert und mechanisch sehr stabil. Genau diese Eigenschaften machen Asbest jedoch auch zu einem tödlichen Gesundheitsrisiko.

Werden Asbestfasern eingeatmet, können sie sich in der Lunge festsetzen und dort über Jahrzehnte verbleiben. Der menschliche Körper ist nicht imstande, diese anorganischen Fasern abzubauen oder auszuscheiden. Die Folgen sind gravierend: Asbestfasern verursachen Asbestose (eine fortschreitende Lungenfibrose), Lungenkrebs und das besonders aggressive Mesotheliom – eine Krebsart, die hauptsächlich das Lungenfell befällt. Die Latenzzeit zwischen Exposition und Erkrankung beträgt oft 20 bis 40 Jahre, weshalb die gesundheitlichen Folgen erst Jahrzehnte später sichtbar werden.

Besonders heimtückisch ist, dass bereits geringe Mengen eingeatmeter Asbestfasern ausreichen können, um Jahre später zu Krebs zu führen. Es gibt keinen wissenschaftlich belegten Schwellenwert, unterhalb dessen Asbest als ungefährlich gilt. Jede Faser kann theoretisch eine Krebserkrankung auslösen – ein Grundsatz, der in der Fachwelt als "Ein-Treffer-Theorie" bekannt ist.

Ungarn handelt schnell – Österreich zögert

Die ungarischen Behörden reagierten umgehend auf die alarmierenden Messergebnisse. Für die betroffene Gemeinde wurde der Gesundheitsnotstand ausgerufen – eine Maßnahme, die weitreichende rechtliche und praktische Konsequenzen hat. Der öffentlich einsehbare Laborbericht aus Ungarn enthält detaillierte Sofortmaßnahmen zum Schutz der Bevölkerung.

Diese umfassen eine drastische Geschwindigkeitsbegrenzung für Fahrzeuge auf nur 10 Kilometer pro Stunde, um die Staubaufwirbelung zu minimieren. Zusätzlich wird eine kontinuierliche Befeuchtung der Straßenoberflächen angeordnet, da feuchter Schotter deutlich weniger Fasern freisetzt. Bewohner werden angewiesen, FFP3-Masken zu tragen – jene Atemschutzmasken, die auch zum Schutz vor Corona-Viren verwendet werden und die kleinste verfügbare Partikelgröße filtern können.

Weitere Empfehlungen betreffen den Alltag der Anwohner: Bei staubigem Wetter sollen Fenster geschlossen bleiben, um das Eindringen kontaminierter Luft in Wohnräume zu verhindern. Kinderwagen dürfen nicht auf den belasteten Straßen verwendet werden, da Kleinkinder aufgrund ihrer Körpergröße besonders gefährdet sind, Asbeststaub einzuatmen. Schuhe müssen vor dem Betreten der Häuser ausgezogen werden, und selbst die Pfoten von Haustieren sollen gereinigt werden, um eine Verschleppung der gefährlichen Fasern in die Wohnbereiche zu vermeiden.

Im krassen Gegensatz dazu steht die Reaktion der burgenländischen Landesregierung. "Im Burgenland wurden solche Maßnahmen an keinem einzigen Ort bislang empfohlen, geschweige denn umgesetzt", kritisiert Greenpeace-Experte Schuster. "Das muss jetzt ohne weitere Diskussion passieren." Die österreichischen Behörden stützten sich bisher hauptsächlich auf Messungen aus den Wintermonaten, als feuchte Witterungsbedingungen die Freisetzung von Asbestfasern natürlich reduzierten.

Historischer Kontext: Österreichs Asbest-Vergangenheit

Österreich blickt auf eine lange Geschichte der Asbestverwendung zurück. Von den 1950er bis in die 1980er Jahre wurde das "Wundermaterial" in großem Stil importiert und verarbeitet. Hauptsächlich stammte der Asbest aus kanadischen und südafrikanischen Minen. Die Eternit-Werke in Vöcklabruck produzierten jahrzehntelang Asbestzement-Produkte für den heimischen und internationalen Markt.

Das Bewusstsein für die Gesundheitsgefahren entwickelte sich nur langsam. Erste wissenschaftliche Hinweise auf die krebserregende Wirkung von Asbest gab es bereits in den 1960er Jahren, doch erst 1990 wurde in Österreich ein weitgehendes Asbestverbot erlassen – deutlich später als in anderen europäischen Ländern. Skandinavische Staaten wie Dänemark hatten bereits in den 1970er Jahren strenge Beschränkungen eingeführt.

Besonders tragisch ist die Geschichte der Asbestarbeiter in österreichischen Betrieben. Viele von ihnen erkrankten Jahre oder Jahrzehnte nach ihrer Tätigkeit an asbestbedingten Krebsarten. Die Anerkennung als Berufskrankheit und entsprechende Entschädigungen waren lange Zeit umkämpft. Erst 2003 wurde Mesotheliom offiziell als Berufskrankheit anerkannt, wodurch Betroffene Anspruch auf Entschädigung erhielten.

Der aktuelle Skandal um asbesthaltigen Schotter reiht sich in eine Serie von Umweltproblemen ein, die das Burgenland in den letzten Jahren beschäftigten. Von illegalen Mülldeponien bis hin zu Grundwasserverunreinigungen – das östlichste Bundesland kämpft immer wieder mit den Altlasten industrieller Vergangenheit und unzureichender Kontrollen.

Grenzüberschreitende Umweltprobleme in Mitteleuropa

Der Fall illustriert exemplarisch die Herausforderungen grenzüberschreitender Umweltprobleme in der Europäischen Union. Während die EU-Gesetzgebung grundsätzlich einheitliche Standards vorsieht, zeigen sich in der praktischen Umsetzung erhebliche Unterschiede zwischen den Mitgliedsstaaten.

Deutschland beispielsweise hat bereits in den 1980er Jahren strenge Vorschriften für den Umgang mit asbesthaltigen Materialien eingeführt und verfügt über ein dichtes Netz spezialisierter Entsorgungsunternehmen. Die Schweiz ging noch weiter und verbot bereits 1989 nahezu alle Asbestanwendungen. Beide Länder investierten früh in die Entwicklung asbestfreier Alternativen und den Aufbau entsprechender Expertise.

In den östlichen EU-Mitgliedsstaaten gestaltet sich die Situation komplexer. Viele Länder kämpfen noch heute mit den Altlasten der sozialistischen Ära, als Umweltschutz eine untergeordnete Rolle spielte und Asbest großzügig verwendet wurde. Ungarn hat in diesem Kontext mit seiner schnellen Reaktion auf die aktuellen Messwerte ein positives Beispiel gesetzt, während Österreich – eigentlich ein wohlhabenderes Land mit längerer EU-Mitgliedschaft – zögerlich reagiert.

Diese unterschiedlichen Reaktionsgeschwindigkeiten verdeutlichen ein grundsätzliches Problem der europäischen Umweltpolitik: Während die rechtlichen Rahmenbedingungen weitgehend harmonisiert sind, variiert die Bereitschaft zur konsequenten Umsetzung erheblich zwischen den Mitgliedsstaaten und sogar zwischen verschiedenen Regionen innerhalb eines Landes.

Konkrete Auswirkungen auf die Bevölkerung

Die gesundheitlichen Risiken treffen nicht alle Bevölkerungsgruppen gleichermaßen. Besonders gefährdet sind Kinder, deren Atemwege noch in der Entwicklung befindlich sind und die aufgrund ihrer geringeren Körpergröße näher zu den asbestbelasteten Oberflächen stehen. Schwangere Frauen stehen ebenfalls unter erhöhtem Risiko, da Asbestfasern theoretisch auch auf das ungeborene Kind übertragen werden können.

Ältere Menschen mit bereits bestehenden Atemwegserkrankungen wie Asthma oder chronischer Bronchitis sind besonders vulnerabel. Ihre vorgeschädigten Lungen können weniger gut mit zusätzlichen Belastungen umgehen, und die Kombination aus bestehenden Erkrankungen und Asbestexposition kann zu beschleunigten Krankheitsverläufen führen.

Für Anwohner betroffener Gebiete bedeutet die Asbestbelastung eine massive Einschränkung der Lebensqualität. Einfache Aktivitäten wie das Lüften der Wohnung, Spaziergänge mit dem Kinderwagen oder das Spielen der Kinder im Freien werden zu Risikofaktoren. Die psychische Belastung durch die ständige Sorge um die Gesundheit der Familie ist dabei nicht zu unterschätzen.

Wirtschaftlich entstehen ebenfalls erhebliche Schäden. Immobilienpreise in betroffenen Gebieten können drastisch fallen, da potenzielle Käufer die Gesundheitsrisiken scheuen. Kleine Unternehmen in der Region, etwa Gastronomiebetriebe mit Gastgärten oder Einzelhändler, müssen mit Umsatzeinbußen rechnen, da Menschen die belasteten Areale meiden.

Die Sanierungskosten sind astronomisch. Professionelle Asbestentfernung kostet je nach Verfahren zwischen 50 und 200 Euro pro Quadratmeter. Bei größeren Siedlungen mit mehreren Kilometern geschotterter Straßen können sich die Gesamtkosten schnell auf mehrere Millionen Euro belaufen. Diese Kosten müssen letztendlich die Steuerzahler tragen – entweder direkt über kommunale Abgaben oder indirekt über Landesbudgets.

Technische Aspekte der Asbestmessung und -sanierung

Die korrekte Messung von Asbestfasern in der Luft ist eine hochkomplexe Angelegenheit, die spezialisierte Ausrüstung und Expertise erfordert. Verwendet werden sogenannte Membranfilter mit einer Porengröße von 0,8 Mikrometern, durch die definierte Luftmengen gesaugt werden. Die auf dem Filter gesammelten Fasern werden anschließend unter speziellen Rasterelektronenmikroskopen analysiert.

Entscheidend ist dabei die Unterscheidung zwischen verschiedenen Fasertypen. Nicht alle mineralischen Fasern sind Asbest – auch andere Silikate können ähnliche Strukturen aufweisen. Die genaue Identifikation erfolgt über energiedispersive Röntgenspektroskopie, die die elementare Zusammensetzung der Fasern bestimmt. Nur Fasern mit der charakteristischen chemischen Signatur von Asbest werden in die Zählung einbezogen.

Die Witterungsbedingungen haben enormen Einfluss auf die Messergebnisse. Bei feuchtem Wetter werden deutlich weniger Fasern freigesetzt, da die Feuchtigkeit den Staub bindet. Windgeschwindigkeit, Luftfeuchtigkeit und Temperatur müssen daher bei jeder Messung dokumentiert werden. Kritiker der burgenländischen Behörden monieren, dass bisherige Messungen hauptsächlich unter günstigen Bedingungen stattfanden und daher die reale Gefährdung unterschätzen.

Für die Sanierung stehen verschiedene Verfahren zur Verfügung. Das einfachste ist die vollständige Entfernung des kontaminierten Materials durch spezialisierte Firmen in Schutzanzügen. Alternative Ansätze umfassen die Versiegelung mit speziellen Bindemitteln oder die Überbauung mit asbestfreien Materialien. Jedes Verfahren hat spezifische Vor- und Nachteile bezüglich Kosten, Dauerhaftigkeit und Umweltverträglichkeit.

Rechtliche Rahmenbedingungen und Verantwortlichkeiten

Die rechtliche Situation rund um Asbest ist in Österreich komplex und auf verschiedene Gesetze verteilt. Das Arbeitnehmerschutzgesetz regelt den Umgang mit Asbest am Arbeitsplatz, während das Abfallwirtschaftsgesetz die Entsorgung asbestbelasteter Materialien behandelt. Zusätzlich kommen Bestimmungen des Baurechts, des Immissionsschutzgesetzes und der Gewerbeordnung zur Anwendung.

Bei grenzüberschreitenden Fällen wie dem aktuellen wird die Rechtslage noch komplizierter. Während das ursprünglich kontaminierte Material aus Österreich stammt, manifestieren sich die Gesundheitsschäden in Ungarn. EU-Richtlinien sehen grundsätzlich vor, dass der Verursacher für Umweltschäden haftet, doch die praktische Durchsetzung solcher Ansprüche kann Jahre dauern.

Zivilrechtlich stehen betroffene Anwohner vor erheblichen Herausforderungen. Asbestbedingte Krebserkrankungen manifestieren sich oft erst Jahrzehnte nach der Exposition, was die Beweisführung erschwert. Zudem müssen Geschädigte nachweisen, dass ihre Erkrankung spezifisch auf die fragliche Asbestquelle zurückzuführen ist – eine medizinisch oft unmögliche Aufgabe.

Die burgenländische Landesregierung steht unter erheblichem politischen und rechtlichen Druck. Kritiker werfen ihr vor, ihre Aufsichtspflicht verletzt und unzureichend auf bekannte Risiken reagiert zu haben. Sollten in Zukunft asbestbedingte Erkrankungen auftreten, könnten umfangreiche Schadenersatzforderungen auf das Land zukommen.

Internationale Erfahrungen mit Asbest-Skandalen

Österreich ist bei weitem nicht das einzige Land, das mit den Folgen historischer Asbestverwendung kämpft. In den Niederlanden sorgte der Fall Goor für internationales Aufsehen: Eine Asbestzement-Fabrik hatte über Jahrzehnte die Umgebung kontaminiert, was zu einer überdurchschnittlichen Häufung von Mesotheliom-Fällen führte. Die Aufräumarbeiten kosteten über 400 Millionen Euro und dauerten mehr als ein Jahrzehnt.

In Italien führte der Eternit-Skandal um die Werke in Casale Monferrato zu einem der größten Umweltprozesse in der Geschichte des Landes. Über 3.000 Menschen starben an asbestbedingten Krankheiten. Die Verantwortlichen wurden zu langjährigen Haftstrafen verurteilt, und die Gemeinde erhielt Entschädigungen in Millionenhöhe.

Australien kämpft noch heute mit dem Erbe der Wittenoom-Asbestmine. Die ehemalige Bergbaustadt ist heute eine Geisterstadt, nachdem fast alle Einwohner aufgrund der extremen Asbestbelastung umgesiedelt werden mussten. Tausende ehemalige Bewohner und Arbeiter erkrankten an Mesotheliom, und die Aufräumarbeiten werden noch Jahrzehnte dauern.

Diese internationalen Beispiele zeigen sowohl die langfristigen Dimensionen von Asbest-Skandalen als auch die Bedeutung schneller und entschlossener Reaktionen der Behörden. Länder, die frühzeitig umfassende Schutzmaßnahmen ergriffen, konnten die Zahl der Opfer begrenzen, während zögerliche Reaktionen oft zu jahrzehntelangen Gesundheitsproblemen und enormen Folgekosten führten.

Zukunftsperspektiven und notwendige Maßnahmen

Die Ereignisse in Szombathely markieren möglicherweise nur den Beginn einer größeren Umweltkrise. Experten warnen, dass ähnlich belasteter Schotter aus burgenländischen Quellen in zahlreichen anderen Gemeinden verwendet wurde – sowohl in Österreich als auch in Nachbarländern. Eine systematische Erfassung aller betroffenen Standorte steht noch aus und dürfte Monate oder Jahre in Anspruch nehmen.

Greenpeace fordert die Einrichtung eines zentralen Krisenstabes auf Bundesebene, der die Koordination zwischen den verschiedenen betroffenen Regionen und Ländern übernimmt. Nur durch grenzüberschreitende Zusammenarbeit könne das volle Ausmaß der Kontamination erfasst und eine einheitliche Sanierungsstrategie entwickelt werden.

Technologisch bieten sich neue Möglichkeiten für die Überwachung der Asbestbelastung. Moderne Sensorsysteme können kontinuierlich die Faserkonzentration in der Luft messen und bei Überschreitung kritischer Werte automatisch Alarm schlagen. Solche Systeme könnten insbesondere in besonders sensiblen Bereichen wie Schulen oder Kindergärten installiert werden.

Langfristig wird die EU-Kommission vermutlich ihre Asbest-Richtlinien überarbeiten müssen. Der aktuelle Fall zeigt Lücken in der grenzüberschreitenden Koordination und in den Meldesystemen auf. Neue Regelungen könnten vorsehen, dass Mitgliedsstaaten über den Export potenziell kontaminierter Materialien informieren müssen.

Für die betroffenen Gemeinden bedeutet dies Jahre oder Jahrzehnte des Umgangs mit einem unsichtbaren Gesundheitsrisiko. Regelmäßige Gesundheits-Screenings der Bevölkerung, psychologische Betreuung und finanzielle Unterstützung für Sanierungsmaßnahmen werden unerlässlich sein. Die Kosten dafür werden erheblich sein, aber die Alternative – das Ignorieren des Problems – könnte noch teurer werden, wenn in 20 oder 30 Jahren die ersten asbestbedingten Krebserkrankungen auftreten.

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