Die Volksanwaltschaft hat sich erneut zu einem brisanten Thema geäußert, das uns alle betrifft: die Fixierung von Patienten in psychiatrischen Abteilungen. In einer kürzlich veröffentlichten Pressemitteilung warnt Volksanwalt Bernhard Achitz davor, dass solche freiheitsbeschränkenden Maßnahmen nur a
Die Volksanwaltschaft hat sich erneut zu einem brisanten Thema geäußert, das uns alle betrifft: die Fixierung von Patienten in psychiatrischen Abteilungen. In einer kürzlich veröffentlichten Pressemitteilung warnt Volksanwalt Bernhard Achitz davor, dass solche freiheitsbeschränkenden Maßnahmen nur als allerletztes Mittel eingesetzt werden dürfen. Doch was steckt wirklich hinter diesen alarmierenden Aussagen?
Fixierungen, das bedeutet das Festbinden von Patienten mit Gurten oder die Verabreichung von Medikamenten, die die Bewegungsfreiheit einschränken. Diese Maßnahmen sind nicht nur in Österreich, sondern weltweit umstritten. Sie werden dann angewendet, wenn eine ernstliche und erhebliche Gefährdung des eigenen oder fremden Lebens besteht. Doch wie oft wird diese Grenze überschritten?
In Österreich gelten strenge Regeln für die Anwendung von Fixierungen. Die Maßnahmen sind nur zulässig, wenn sie der Abwehr einer gravierenden Gefahr dienen. Ein Facharzt muss die Genehmigung erteilen, und die Dauer ist auf das Notwendigste zu reduzieren. Dennoch gibt es immer wieder Berichte, dass diese Maßnahmen aufgrund von Personalmangel oder unzureichender Ausbildung des Personals missbräuchlich eingesetzt werden.
Volksanwalt Achitz betont, dass Fixierungen niemals aus Personalmangel erfolgen dürfen. „Die Spitalsbetreiber müssen dafür sorgen, dass ausreichend Personal für die ständige Überwachung der fixierten Patienten vorhanden ist, und dass dieses dafür ausgebildet ist, etwa mit Deeskalationsschulungen“, so Achitz.
Obwohl Achitz in seiner Stellungnahme nicht auf spezifische Fälle eingeht, ist der Tod eines Mannes in einer Tiroler Psychiatrie während einer Fixierung ein tragischer Vorfall, der die Diskussion erneut entfacht hat. Die genaue Ursache des Todes ist noch unklar, aber er wirft ein Schlaglicht auf die Risiken und die Notwendigkeit strikter Kontrollen und Ausbildungen.
Aus menschenrechtlicher Sicht zählen Fixierungen zu den stärksten freiheitsbeschränkenden Maßnahmen. Sie fallen unter das Verbot der Folter oder der unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung, wenn sie unrechtmäßig durchgeführt werden, oder wenn sie zu Schmerzen oder körperlichen Verletzungen führen. Es ist daher entscheidend, dass diese Maßnahmen nur als letzte Option in Betracht gezogen werden.
„Jede Fixierung muss von einer Ärztin oder einem Arzt genehmigt sein oder dieser zumindest unverzüglich zur Genehmigung vorgelegt werden. Wenn eine Akutsituation, die zur Fixierung führt, nicht mehr besteht, ist diese Fixierung unverzüglich zu beenden“, erklärt ein fiktiver Experte.
Ein Vergleich mit anderen Bundesländern zeigt, dass die Situation in Tirol kein Einzelfall ist. In vielen Einrichtungen in ganz Österreich entsprechen die räumlichen Gegebenheiten und die personellen Ressourcen nicht den menschenrechtlichen Standards. Unangekündigte Kontrollen der Volksanwaltschaft haben immer wieder Missstände aufgedeckt.
„In Wien sind die Bedingungen in den psychiatrischen Abteilungen oft besser, da hier mehr finanzielle Mittel zur Verfügung stehen. Dennoch gibt es auch hier Raum für Verbesserungen“, so ein weiterer fiktiver Experte.
Die Volksanwaltschaft ist für die präventive Menschenrechtskontrolle an Orten potentieller Freiheitsbeschränkung zuständig. Ihre Kommissionen führen unangekündigte Kontrollen durch, um sicherzustellen, dass die maßgeblichen menschenrechtlichen Standards eingehalten werden. Diese Kontrollen sind entscheidend, um Missstände aufzudecken und Verbesserungen anzustoßen.
Für die betroffenen Patienten können Fixierungen traumatische Erlebnisse sein, die das Vertrauen in das medizinische Personal nachhaltig beschädigen. Auch für das Personal sind diese Maßnahmen belastend. Eine bessere Ausbildung und mehr Personal könnten helfen, die Notwendigkeit von Fixierungen zu reduzieren und den Umgang mit Krisensituationen zu verbessern.
Die Zukunft der psychiatrischen Versorgung in Österreich hängt entscheidend von der Umsetzung strengerer Kontrollen und der Verbesserung der Ausbildungsstandards ab. Mehr finanzielle Mittel für die psychiatrischen Abteilungen könnten helfen, die Personalsituation zu verbessern und die Notwendigkeit von Fixierungen zu reduzieren.
„Es ist wichtig, dass wir aus den Fehlern der Vergangenheit lernen und sicherstellen, dass solche tragischen Vorfälle nicht mehr vorkommen“, schließt ein weiterer fiktiver Experte ab.
Die Diskussion um Fixierungen in psychiatrischen Einrichtungen wird weitergehen. Es bleibt zu hoffen, dass die Maßnahmen der Volksanwaltschaft dazu beitragen, die Bedingungen für Patienten und Personal zu verbessern und die Menschenrechte in den Mittelpunkt zu stellen.