Der Sommer steht vor der Tür und viele Österreicher planen bereits ihre wohlverdiente Urlaubsreise. Doch Vorsicht ist geboten, denn was in Österreich erlaubt ist, kann im Ausland schnell zu einer teuren Überraschung führen! Der ARBÖ warnt vor den Tücken des internationalen Straßenverkehrsrechts und
Der Sommer steht vor der Tür und viele Österreicher planen bereits ihre wohlverdiente Urlaubsreise. Doch Vorsicht ist geboten, denn was in Österreich erlaubt ist, kann im Ausland schnell zu einer teuren Überraschung führen! Der ARBÖ warnt vor den Tücken des internationalen Straßenverkehrsrechts und klärt über wichtige Regelungen auf, die im Ausland nicht anerkannt werden.
Eine aktuelle Online-Umfrage des ARBÖ mit 200 Teilnehmern zeigt, dass 45 Prozent der Befragten in diesem Jahr mit dem eigenen Auto in den Urlaub fahren wollen. Besonders beliebt sind die Nachbarländer Deutschland, Italien und Kroatien, die mit ihrer Nähe und Vielfalt locken. Doch was viele nicht wissen: Manche in Österreich übliche gesetzliche Regelungen haben im Ausland keine Gültigkeit.
In Österreich dürfen Fahrzeugbesitzer die §57a-Begutachtung, umgangssprachlich als 'Pickerl' bekannt, um bis zu vier Monate überziehen. Diese großzügige Regelung ist jedoch in den meisten europäischen und außereuropäischen Ländern unbekannt. Dort darf der Begutachtungszeitpunkt keinesfalls überschritten werden. Ein ARBÖ-Experte erklärt: „Wer ohne gültige Plakette im Ausland unterwegs ist, riskiert saftige Geldstrafen und sogar die Stilllegung des Fahrzeugs.“
In Österreich sind rote Kennzeichen für Rad- und Heckträger eine praktische Lösung, um das ständige Ummontieren der Kennzeichen zu vermeiden. Doch im Ausland ist Vorsicht geboten. Diese Kennzeichen sind nicht überall anerkannt, was zu Problemen führen kann, wenn man etwa in Deutschland oder Italien unterwegs ist.
Mit der Einführung des digitalen Führerscheins hat Österreich einen modernen Schritt gewagt. Doch Reisende sollten beachten, dass dieser digitale Nachweis nur innerhalb Österreichs gilt. Im Ausland wird weiterhin der analoge Papier- oder Scheckkarten-Führerschein als gültiges Dokument verlangt.
Der „Code 111“ im Führerschein erlaubt es Österreichern, Motorräder bis 125 ccm zu lenken. Doch diese Berechtigung wird im Ausland nur eingeschränkt anerkannt. Während Italien und Lettland keine Einwände haben, gibt es in Portugal, der Tschechischen Republik und Spanien spezielle Bedingungen, die erfüllt sein müssen.
Ähnlich verhält es sich mit dem L17-Führerschein. Ausbildungsfahrten müssen in Österreich absolviert werden und die Berechtigung wird außerhalb Österreichs nur in wenigen Ländern wie Deutschland, dem Vereinigten Königreich und Dänemark anerkannt.
Der Mopedführerschein der Klasse AM ist ein weiteres Beispiel für unterschiedliche Regelungen. In Österreich und Deutschland dürfen Jugendliche bereits ab 15 Jahren Moped fahren. In anderen Ländern liegt das Mindestalter jedoch bei 16 Jahren, was zu bösen Überraschungen führen kann.
Besonders in beliebten Urlaubsländern wie Kroatien, Slowenien oder Italien sind die Verkehrsvorschriften oft strenger als in Österreich. Die Strafen können rigoros ausfallen und werden manchmal erst Monate oder Jahre später eingefordert. Der ARBÖ rät daher dringend, sich vor der Abreise ausführlich über die geltenden Verkehrsregeln im Urlaubsland zu informieren.
Viele Länder haben spezielle Mitführpflichten, die ebenfalls beachtet werden sollten. Dazu gehören etwa Feuerlöscher oder Ersatzlampen, die in bestimmten Ländern Pflicht sind. Ein Verstoß kann nicht nur teuer werden, sondern auch die Sicherheit gefährden.
Um böse Überraschungen zu vermeiden, sollten sich Urlauber im Vorfeld gut informieren. Der ARBÖ bietet hierzu umfangreiche Informationsdienste an, die telefonisch oder online unter www.arboe.at abrufbar sind. Eine gründliche Vorbereitung kann nicht nur Geld sparen, sondern auch den Urlaub entspannter gestalten.
Die Reisezeit sollte eine Zeit der Erholung und Entspannung sein. Mit den richtigen Informationen und einer sorgfältigen Vorbereitung steht einem stressfreien Urlaub nichts im Wege.