Am 18. Dezember 2025 hat der österreichische Bundesrat in seiner letzten Sitzung des Jahres wichtige Beschlüsse gefasst, die weitreichende Auswirkungen auf die Gesundheitsversorgung in Österreich haben werden. Im Mittelpunkt stehen die Verlängerung der Preisregulierung für Medikamente und die Einfüh
Am 18. Dezember 2025 hat der österreichische Bundesrat in seiner letzten Sitzung des Jahres wichtige Beschlüsse gefasst, die weitreichende Auswirkungen auf die Gesundheitsversorgung in Österreich haben werden. Im Mittelpunkt stehen die Verlängerung der Preisregulierung für Medikamente und die Einführung einer einheitlichen Dokumentation im Gesundheitswesen. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die Gesundheitskosten zu kontrollieren und die Versorgungssicherheit zu verbessern. Die Entscheidung fällt in eine Zeit, in der die Gesundheitsversorgung weltweit unter Druck steht, und betont die Dringlichkeit, in Österreich nachhaltige Lösungen zu finden.
Die Novellierung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG) sieht vor, die Preisregulierung für Medikamente bis 2029 zu verlängern. Diese Entscheidung wurde mehrheitlich im Bundesrat gebilligt und soll ein Preisband für wirkstoffgleiche Arzneispezialitäten festlegen. Dies betrifft insbesondere Generika und Biosimilars, die als kostengünstige Alternativen zu Originalpräparaten gelten. Generika sind Medikamente, die dieselben Wirkstoffe wie ein Originalmedikament enthalten, aber meist günstiger sind, da sie nach Ablauf des Patentschutzes hergestellt werden. Biosimilars sind biotechnologisch hergestellte Arzneimittel, die ebenfalls nach dem Patentablauf eines Originalbiopharmazeutikums auf den Markt kommen.
Die Preisbandregelung wird von einigen Politikern kritisch gesehen. Werner Gradwohl von der FPÖ argumentiert, dass diese Maßnahme die bestehenden Medikamentenengpässe nicht lösen werde, sondern lediglich den Preisdruck erhöhe. Er betont die Notwendigkeit, die Abhängigkeit von asiatischen Märkten zu reduzieren, um die Versorgungssicherheit zu verbessern. Demgegenüber hebt Johanna Miesenberger von der ÖVP hervor, dass die Vorgängerregierung bereits Maßnahmen zur Sicherstellung der Verfügbarkeit wichtiger Medikamente getroffen habe und diese Politik nun fortgesetzt werde. Sebastian Forstner von der SPÖ unterstreicht die Bedeutung leistbarer Medikamente für die Kontrolle der Gesundheitskosten und die soziale Gerechtigkeit.
Ein weiterer zentraler Punkt der Sitzung war die DokuG-Novelle 2025, die eine einheitliche Diagnose- und Leistungsdokumentation im Gesundheitswesen einführen soll. Diese Maßnahme soll zunächst im stationären Sektor und ab 2026 auch bei niedergelassenen Ärzten, Gruppenpraxen und Ambulatorien umgesetzt werden. Die Einführung der sogenannten ICD-10-Codes, ein international anerkanntes Klassifikationssystem für Diagnosen, soll die Qualität der Gesundheitsdaten verbessern und eine bessere Ressourcenplanung ermöglichen. Ein Pilotbetrieb ist für 2026 vorgesehen, bevor die vollumfängliche Pflicht zur Datenmeldung in Kraft tritt.
Die Einführung dieser Dokumentation wird von der FPÖ kritisch gesehen. Andreas Guggenberger warnt vor einer zusätzlichen Bürokratisierung und unzureichendem Datenschutz. Die SPÖ hingegen sieht in der Maßnahme einen wichtigen Schritt zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung. Gabriele Kolar betont, dass aussagekräftige Gesundheitsdaten notwendig sind, um Wartezeiten zu reduzieren und die Vergabe von Kassenverträgen besser an den tatsächlichen Bedarf anzupassen.
Ein weiterer wichtiger Beschluss betrifft die Verlängerung der Löschfrist für ELGA-Daten auf 30 Jahre. ELGA, die elektronische Gesundheitsakte, dient als zentrale Sammlung von Gesundheitsdaten der Patientinnen und Patienten. Die bisherige Löschfrist von zehn Jahren wurde als zu kurz erachtet, insbesondere für chronische, seltene oder komplexe Erkrankungen. Die Verlängerung soll sicherstellen, dass die Vorgeschichte einer Erkrankung bekannt bleibt, was zu besseren und schnelleren Diagnosen führen kann.
Die Maßnahme wurde parteiübergreifend unterstützt. Johanna Miesenberger betont, dass die Kontrolle über die Daten bei den Patientinnen und Patienten bleibt und der Datenschutz in vollem Umfang gewährleistet ist. Claudia Hauschildt-Buschberger von den Grünen hebt hervor, dass eine längere Speicherung der Gesundheitsdaten kein Selbstzweck sei, sondern der Verbesserung der Gesundheitsversorgung diene.
Die beschlossenen Maßnahmen sind Teil eines umfassenden Plans zur Modernisierung des österreichischen Gesundheitssystems. Staatssekretärin Königsberger-Ludwig betont, dass die Digitalisierung eine zentrale Rolle spielt, um das System zukunftsfähig zu machen. Die einheitliche Dokumentation und die längere Speicherung von Gesundheitsdaten sollen die Grundlage für eine bessere Steuerung und Planung des Gesundheitssystems bilden.
Im Vergleich zu anderen europäischen Ländern hinkt Österreich in der Digitalisierung des Gesundheitswesens hinterher. Die Einführung der ICD-10-Codes und die Verlängerung der ELGA-Daten-Speicherung sind Schritte, um diesen Rückstand aufzuholen. In der Schweiz und in Deutschland sind ähnliche Systeme bereits etabliert und haben sich als effektiv erwiesen, um die Gesundheitsversorgung zu verbessern.
Für die Bürgerinnen und Bürger bedeutet die Preisregulierung von Medikamenten eine Entlastung bei den Gesundheitskosten. Die einheitliche Dokumentation soll die Qualität der Versorgung erhöhen und die Wartezeiten verkürzen. Langfristig könnten diese Maßnahmen dazu beitragen, das österreichische Gesundheitssystem effizienter und gerechter zu gestalten.
Die Entscheidungen des Bundesrats vom 18. Dezember 2025 markieren einen wichtigen Schritt in der Entwicklung des österreichischen Gesundheitssystems. Die Verlängerung der Preisregulierung für Medikamente und die Einführung einer einheitlichen Dokumentation sollen die Versorgungssicherheit erhöhen und die Gesundheitskosten kontrollieren. Diese Maßnahmen spiegeln die Notwendigkeit wider, auf die Herausforderungen der modernen Gesundheitsversorgung zu reagieren und das System zukunftsfähig zu machen. Die Bürgerinnen und Bürger sind aufgerufen, sich über die Entwicklungen zu informieren und die Möglichkeiten der digitalen Gesundheitsversorgung aktiv zu nutzen.
Weitere Informationen zu den Beschlüssen und deren Auswirkungen finden Sie auf der Webseite der Parlamentskorrespondenz.