Am 21. November 2025 wurde in Österreich ein bedeutendes Thema ins Rampenlicht gerückt: die Notwendigkeit einer einheitlichen Regelung für Persönliche Assistenz. Diese Dienstleistung ermöglicht Menschen mit Behinderungen nicht nur Unterstützung, sondern auch echte Teilhabe am gesellschaftlichen und
Am 21. November 2025 wurde in Österreich ein bedeutendes Thema ins Rampenlicht gerückt: die Notwendigkeit einer einheitlichen Regelung für Persönliche Assistenz. Diese Dienstleistung ermöglicht Menschen mit Behinderungen nicht nur Unterstützung, sondern auch echte Teilhabe am gesellschaftlichen und beruflichen Leben. Besonders die Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz (PAA) hat sich als effektives Modell erwiesen, das bereits 270 Personen in Ostösterreich zu beruflicher Tätigkeit verholfen hat. Doch während die PAA bundesweit geregelt ist, bleibt die Persönliche Assistenz im Alltag ein Flickwerk verschiedener Regelungen, die je nach Bundesland stark variieren.
Der Begriff Persönliche Assistenz beschreibt eine Dienstleistung, die Menschen mit Behinderungen in ihrem täglichen Leben unterstützt. Diese Unterstützung kann in verschiedenen Bereichen erfolgen, wie etwa bei der Körperpflege, im Haushalt oder bei der Mobilität. Ziel ist es, den Betroffenen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Besonders am Arbeitsplatz kann die Persönliche Assistenz entscheidend dazu beitragen, dass Menschen mit Behinderungen beruflich aktiv werden und wirtschaftliche Unabhängigkeit erlangen. In Österreich wird die PAA vom Sozialministeriumservice finanziert und hat sich als wirksames Instrument der Inklusion etabliert.
Während die PAA eine bundesweite Regelung genießt, sieht die Situation im Bereich der Persönlichen Assistenz für den Alltag anders aus. Hier gibt es erhebliche Unterschiede zwischen den Bundesländern. In Niederösterreich und Wien beispielsweise sind die Stundensätze für die Assistenz niedrig, und die steigenden Selbstbehalte belasten die Betroffenen zusätzlich. Die Zugangskriterien sind oft restriktiv, was dazu führt, dass viele Menschen ihre Assistenz nicht mehr finanzieren können. Diese Unterschiede stehen im Widerspruch zur UN-Behindertenrechtskonvention, die eine Gleichstellung und ein selbstbestimmtes Leben für alle Menschen mit Behinderungen fordert.
Die Idee der Persönlichen Assistenz hat ihre Wurzeln in den 1970er Jahren, als in den USA erste Modelle entwickelt wurden, um Menschen mit Behinderungen ein unabhängigeres Leben zu ermöglichen. In Europa fand das Konzept in den 1990er Jahren Verbreitung, wobei Schweden als Vorreiter gilt. Dort gibt es seit 1994 ein nationales Gesetz, das den Anspruch auf Persönliche Assistenz regelt. In Deutschland wird die Persönliche Assistenz durch das Persönliche Budget ermöglicht, das individuell beantragt werden kann. Die Schweiz hingegen hat ein System, das stark von den Kantonen abhängt, was zu ähnlichen Herausforderungen wie in Österreich führt.
Die Auswirkungen einer gut organisierten Persönlichen Assistenz sind vielfältig. Menschen mit Behinderungen können nicht nur am Arbeitsleben teilnehmen, sondern auch ein aktives soziales Leben führen. Ein Beispiel ist die Geschichte von Anna, die dank der PAA seit zehn Jahren in einem Büro in Wien arbeitet. Ohne die Unterstützung könnte sie ihren Alltag nicht bewältigen. Die Assistenz ermöglicht es ihr, morgens zur Arbeit zu gehen, sich um ihre Aufgaben zu kümmern und abends Freunde zu treffen. Diese Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ist ein wesentlicher Faktor für ihre Lebensqualität.
Laut aktuellen Statistiken nutzen in Ostösterreich rund 270 Personen die PAA, wobei etwa 75% unselbständig beschäftigt sind, 12,5% selbständig arbeiten und weitere 12,5% ein Studium oder eine Lehre absolvieren. Diese Zahlen verdeutlichen, dass die Persönliche Assistenz nicht nur Arbeitsplätze schafft, sondern auch Bildungschancen eröffnet. Die WAG Assistenzgenossenschaft, die sich für die Rechte von Menschen mit Behinderungen einsetzt, fordert daher eine bundesweit einheitliche, bedarfsgerechte und einkommensunabhängige Regelung der Persönlichen Assistenz.
Jasna Puskaric, geschäftsführende Vorständin der WAG Assistenzgenossenschaft, betont die Notwendigkeit einer stabilen und einheitlichen Regelung. Sie fordert rasche Verhandlungen zwischen Bund und Ländern, um die Selbstbestimmung der Betroffenen nicht länger vom Wohnort abhängig zu machen. Die UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet Österreich zu einer Gleichstellung, die durch die derzeitigen regionalen Unterschiede nicht gewährleistet ist.
Die Zukunft der Persönlichen Assistenz in Österreich hängt von politischen Entscheidungen ab. Eine einheitliche Regelung könnte sicherstellen, dass alle Menschen mit Behinderungen die Unterstützung erhalten, die sie benötigen, unabhängig davon, in welchem Bundesland sie leben. Dies würde nicht nur die Lebensqualität der Betroffenen verbessern, sondern auch die gesellschaftliche Teilhabe und Inklusion fördern. Ein solcher Schritt wäre ein bedeutender Fortschritt auf dem Weg zu einer inklusiven Gesellschaft, in der jeder Mensch die gleichen Chancen hat.
Die Diskussion um die Persönliche Assistenz zeigt, wie wichtig es ist, Barrieren abzubauen und Menschen mit Behinderungen die Teilhabe am gesellschaftlichen und beruflichen Leben zu ermöglichen. Eine bundesweit einheitliche Regelung könnte die bestehenden Unterschiede zwischen den Bundesländern beseitigen und die UN-Konvention zur Realität machen. Die WAG Assistenzgenossenschaft setzt sich weiterhin für diese Ziele ein und ruft die Politik zum Handeln auf. Interessierte Leserinnen und Leser finden weitere Informationen und aktuelle Entwicklungen auf der Webseite der WAG Assistenzgenossenschaft.