Während sich die EU-Staats- und Regierungschefs auf ihren kommenden Gipfel vorbereiten, schlägt die Arbeiterkammer Wien Alarm: Die geplanten Deregulierungsmaßnahmen könnten österreichische Arbeitne...
Während sich die EU-Staats- und Regierungschefs auf ihren kommenden Gipfel vorbereiten, schlägt die Arbeiterkammer Wien Alarm: Die geplanten Deregulierungsmaßnahmen könnten österreichische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer massiv benachteiligen. Besonders das sogenannte "28. Unternehmensrechtsregime" steht im Fokus der Kritik - ein Instrument, das es Unternehmen ermöglichen könnte, nationale Arbeitsschutzgesetze zu umgehen.
Das "28. Unternehmensrechtsregime" ist eine geplante zusätzliche Rechtsform für Unternehmen, die neben den bereits bestehenden 27 nationalen Rechtsordnungen der EU-Mitgliedstaaten eingeführt werden soll. Diese neue Rechtsform würde es Unternehmen ermöglichen, sich für EU-weite Mindeststandards zu entscheiden, anstatt den oft strengeren nationalen Regelungen zu folgen. Valentin Wedl, Leiter der Abteilung EU und Internationales der AK Wien, warnt eindringlich: "Das 28. Regime bringt Verschlechterungen für Beschäftigte. Unternehmen können bereits heute auf dem EU-Binnenmarkt grenzüberschreitend tätig sein. Doch mit dem 28. Regime können nationale Arbeitsgesetze umgangen werden."
Die Funktionsweise des Systems ist dabei besonders problematisch: Während Österreich beispielsweise einen Mindestlohn von 1.800 Euro brutto sowie umfassende Kündigungsschutzbestimmungen und Mitbestimmungsrechte vorsieht, könnte ein Unternehmen mit dem 28. Regime auf die deutlich niedrigeren EU-Mindeststandards ausweichen. Dies würde faktisch einen Wettbewerb um die niedrigsten Sozial- und Arbeitsstandards bedeuten - ein Szenario, das Gewerkschaften und Arbeiterkammern seit Jahren befürchten.
Um die Tragweite der AK-Kritik zu verstehen, lohnt sich ein Blick auf die unterschiedlichen Arbeitsrechtsstandards in Europa. Österreich gilt traditionell als Land mit hohen Arbeitnehmerschutzstandards. So beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist je nach Dienstjahren zwischen zwei Wochen und fünf Monaten, während in anderen EU-Ländern deutlich kürzere Fristen üblich sind. Auch die Mitbestimmungsrechte der Betriebsräte sind in Österreich stark ausgeprägt - ein Aspekt, der bei einer Orientierung an EU-Mindeststandards wegfallen könnte.
In Deutschland existieren ähnlich starke Arbeitnehmerschutzrechte, weshalb auch die deutschen Gewerkschaften das 28. Regime kritisch sehen. Die Schweiz, obwohl nicht EU-Mitglied, hat in den vergangenen Jahren ihre Arbeitsschutzbestimmungen sogar noch weiter gestärkt - ein Trend, der durch EU-weite Deregulierung konterkariert werden könnte. Besonders dramatisch wären die Auswirkungen in Ländern wie Frankreich oder Belgien, wo die Arbeitsrechte noch stärker ausgeprägt sind als in Österreich.
Die Einführung des 28. Regimes könnte weitreichende Folgen für österreichische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben. Unternehmen könnten beispielsweise ihre Rechtsform ändern und damit automatisch niedrigere Standards anwenden. Ein Beispiel: Während österreichische Arbeitnehmer derzeit Anspruch auf 25 Werktage Urlaub haben, sehen die EU-Mindeststandards nur 20 Werktage vor. Ähnlich problematisch wären Änderungen bei Überstundenzuschlägen, Nachtarbeitszulagen oder Kündigungsschutzbestimmungen.
Besonders betroffen wären Branchen mit vielen grenzüberschreitend tätigen Unternehmen, etwa die Logistikbranche, die Bauindustrie oder die IT-Dienstleistungen. Hier könnten Unternehmen durch den Wechsel zur neuen Rechtsform erhebliche Kostenvorteile erzielen - auf Kosten der Beschäftigten. Die AK Wien schätzt, dass bei einer vollständigen Umsetzung des 28. Regimes bis zu 300.000 österreichische Arbeitsplätze von Verschlechterungen betroffen sein könnten.
Die Arbeiterkammer setzt der Deregulierungspolitik ein alternatives Konzept entgegen: Investitionen in Zukunftstechnologien, Bildung und Infrastruktur sollen die Wettbewerbsfähigkeit Europas stärken. Valentin Wedl betont: "Für ein zukunftsfittes, nachhaltiges und sozial gerechtes Europa braucht es jetzt ein Umdenken. Politik mit der Kettensäge bringt uns nicht weiter. Schutzregeln für Arbeitnehmer:innen und die Umwelt dürfen nicht länger leichtfertig preisgegeben werden."
Diese Haltung entspricht durchaus internationalen Trends: Sowohl die USA als auch China investieren massive Summen in Zukunftstechnologien und Infrastruktur, anstatt primär auf Deregulierung zu setzen. Das europäische Modell des "Green Deal" und der digitalen Transformation erfordert nach Ansicht der AK entsprechende finanzielle Mittel - ähnlich wie sie während der Corona-Krise mobilisiert wurden.
Die Arbeiterkammer Wien ist Teil der überparteilichen Plattform "Kettensäge Stoppen" (www.kettensaege-stoppen.at), die sich gegen den Abbau von Schutzregeln in der EU wendet. Die Plattform vereint Gewerkschaften, Umweltorganisationen, Konsumentenschützer und andere zivilgesellschaftliche Gruppen. Ihr gemeinsames Ziel: Der Erhalt bewährter Standards zum Schutz von Menschen und Umwelt.
Die Kampagne reagiert damit auf eine verstärkte Lobbyarbeit von Wirtschaftsverbänden in Brüssel, die unter dem Deckmantel der Wettbewerbsfähigkeit weitreichende Deregulierungen fordern. Wedl kritisiert: "Mächtige Wirtschaftslobbys verschaffen sich in Brüssel Gehör für ihre Anliegen, während Gewerkschaften und die Zivilgesellschaft außen vor bleiben."
Die Debatte um das 28. Regime reiht sich in eine lange Geschichte von Spannungen zwischen nationalen Arbeitsrechten und europäischer Integration ein. Bereits in den 1990er Jahren führten Urteile des Europäischen Gerichtshofs zu Befürchtungen über ein "Race to the Bottom" bei Arbeitsstandards. Besonders umstritten waren damals die Fälle "Viking" und "Laval", in denen der EuGH die Dienstleistungsfreiheit über nationale Arbeitsrechte stellte.
Seither gab es immer wieder Versuche, europäische Mindeststandards zu etablieren - allerdings meist mit dem Ziel der Verbesserung, nicht der Verschlechterung bestehender nationaler Regelungen. Die Europäische Säule sozialer Rechte, die 2017 proklamiert wurde, sollte eigentlich eine Aufwärtsspirale bei Arbeitsstandards in Gang setzen. Das 28. Regime würde diese Entwicklung umkehren und eine Abwärtsspirale ermöglichen.
Die Plattform "Kettensäge Stoppen" hat Bundeskanzler Christian Stocker in einem offenen Brief aufgefordert, sich beim kommenden EU-Gipfel gegen weitere Deregulierungen zu positionieren. Österreich könnte dabei eine Schlüsselrolle spielen, da das Land traditionell hohe Sozialstandards verteidigt und in der Vergangenheit bereits mehrfach Deregulierungsvorstöße blockiert hat.
Besonders brisant ist die Situation, weil Österreich gleichzeitig seine Wettbewerbsfähigkeit erhalten muss. Die AK Wien argumentiert jedoch, dass nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit nicht durch den Abbau von Standards, sondern durch Investitionen in Innovation, Bildung und Infrastruktur erreicht werden kann. Als Beispiel verweisen sie auf skandinavische Länder, die trotz hoher Sozialstandards wirtschaftlich erfolgreich sind.
Die Entscheidung über das 28. Regime wird voraussichtlich in den kommenden Monaten fallen. Sollte es eingeführt werden, rechnen Experten mit einer mehrjährigen Übergangsphase, in der Unternehmen ihre Rechtsform anpassen können. Die langfristigen Auswirkungen auf den österreichischen Arbeitsmarkt wären jedoch erst nach Jahren vollständig absehbar.
Ein alternatives Szenario sieht vor, dass sich eine Koalition aus Ländern mit hohen Sozialstandards - neben Österreich etwa Deutschland, Frankreich und die skandinavischen Länder - gegen das 28. Regime stellt und stattdessen eine Investitionsoffensive durchsetzt. Dies würde dem von der AK geforderten Paradigmenwechsel entsprechen: Weg von der Deregulierung, hin zu gezielten Investitionen in Zukunftsbranchen.
Die kommenden Wochen werden zeigen, ob sich die österreichische Bundesregierung der Position der Arbeiterkammer anschließt oder den Deregulierungskurs der EU-Kommission unterstützt. Für die österreichischen Beschäftigten steht dabei viel auf dem Spiel - nicht nur ihre aktuellen Arbeitsrechte, sondern auch die Zukunftsfähigkeit des österreichischen Sozialmodells in einem immer stärker integrierten Europa.