München - Bei einem unverschuldeten Unfall haben Autofahrer Anspruch auf Schadensersatzleistungen. Hierzu gehört auch die Nutzungsausfallentschädigung, die einem für die Zeit der Fahrzeugreparatur zusteht. Unfallgeschädigte erhalten einen Ausgleich dafür, dass sie ihr Fahrzeug nach dem Autounfall ni
Bei einem unverschuldeten Unfall haben Autofahrer Anspruch auf Schadensersatzleistungen. Hierzu gehört auch die Nutzungsausfallentschädigung, die einem für die Zeit der Fahrzeugreparatur zusteht. Unfallgeschädigte erhalten einen Ausgleich dafür, dass sie ihr Fahrzeug nach dem Autounfall nicht nutzen können, obwohl sie darauf angewiesen sind. Die erfahrenen Kfz-Gutachter von Gutachterix Sonthofen erklären, wann man eine Nutzungsausfallentschädigung erhält, wie sich der Nutzungsausfall berechnet und welche Rolle ein Gutachter für die Schadensersatzleistung spielt.
Nutzungsausfallentschädigung bei Nutzungswille und Nutzungsmöglichkeit
Damit Unfallbeteiligte eine Nutzungsausfallentschädigung erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Für die volle Höhe dürfen Unfallopfer keine Mitschuld an der Kollision tragen. Ebenso muss sich das Auto in einem fahruntüchtigen Zustand befinden und es müssen ein Nutzungswille und eine Nutzungsmöglichkeit vorliegen. Autofahrer würden ihren Wagen demnach auch fahren, wenn es nicht beschädigt wäre und hätten die Möglichkeit ihr Fahrzeug jederzeit zu nutzen.
Höhe der Nutzungsausfallentschädigung auf Grundlage einer standardisierten Tabelle
Für die Berechnung der Nutzungsausfallentschädigung dient die standardisierte Sanden Danner als Grundlage, die das Fahrzeug anhand von Modell, Alter und anderen Faktoren wie Ausstattung und Hubraum einer Nutzungsausfallgruppe mit festgelegten Kosten pro Tag zuordnet. Wenn das Auto älter als fünf Jahre ist, wird es automatisch eine Gruppe niedriger klassifiziert, bei einem Fahrzeugalter von 10 Jahren sind es sogar zwei. „Und wer sein Fahrzeug ausschließlich in der Freizeit fährt, hat keinen Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung“, erklären die Sachverständigen von Gutachterix Sonthofen.
Kfz-Gutachter ermittelt den Nutzungsausfall
Damit Unfallgeschädigte ihren Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung geltend machen können, ist ein Schadengutachten erforderlich. Die Gutachter von Gutachterix Sonthofen ermitteln den Nutzungsausfall und dokumentieren die Schadensersatzleistung in einem Gutachten. Hier legen die Sachverständigen auch fest, welcher Gruppe das Unfallfahrzeug zugeordnet wird. Neben der Nutzungsausfallentschädigung berechnen die erfahrenen Kfz-Gutachter weitere Schadenspositionen wie Wertminderung, Restwert, Reparaturkosten und Wiederbeschaffungswert, die bei einem unverschuldeten Unfall beanstandet werden können.
Gutachterix Kfz Gutachter & Sachverständiger
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