Verwaltungsgericht stärkt Versammlungsfreiheit bei religiösen Protesten
Das Wiener Verwaltungsgericht bestätigte das Recht der Organisation "Jugend für das Leben" auf ihre Gebetskampagne "40 Tage für das Leben".
Das Wiener Verwaltungsgericht hat das Recht der Organisation "Jugend für das Leben" auf Durchführung ihrer jährlichen Gebetskampagne "40 Tage für das Leben" bestätigt. Die Entscheidung stärkt die Versammlungsfreiheit auch für religiös motivierte Proteste im öffentlichen Raum.
Die internationale Kampagne "40 Tage für das Leben" findet seit fünf Jahren auch in Österreich statt. Dabei versammeln sich Teilnehmer während der 40-tägigen Fastenzeit vor Ostern zu Gebeten vor Einrichtungen, in denen Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt werden. In Wien konzentriert sich die Aktivität auf den Standort am Mariahilfer Gürtel.
Bei der Anmeldung im Herbst 2025 hatte die Landespolizeidirektion Wien zunächst den Versammlungscharakter der Kampagne verneint und die Genehmigung verzögert. Erst nach einer neuerlichen Anmeldung konnte die Versammlung durchgeführt werden. Die Organisation reichte daraufhin mit Unterstützung der internationalen Rechtsorganisation ADF (Alliance Defending Freedom) Beschwerde gegen die ursprünglichen Bescheide ein.
Das Wiener Verwaltungsgericht gab der Beschwerde statt und stellte klar, dass eine friedliche Mahnwache nicht allein aufgrund ihres religiösen Charakters die Genehmigung verweigert werden darf. Die Entscheidung unterstreicht die verfassungsrechtlich geschützte Versammlungsfreiheit auch für religiös motivierte Meinungsäußerungen im öffentlichen Raum.
Leopold Stolberg, Vorsitzender von "Jugend für das Leben", kommentierte das Urteil: "Es war klar, dass die Kampagne rechtmäßig als Versammlung durchgeführt werden darf. In ganz Europa wird immer wieder versucht, den Lebensschutz auf solche unlauteren Weisen mundtot zu zu machen." Er kritisierte die ursprüngliche Verzögerung durch die Polizeidirektion als rechtswidrig.
Die Gebetskampagne "40 Tage für das Leben" findet weltweit zweimal jährlich statt - während der Fastenzeit vor Ostern und im Herbst. In Wien organisieren die Teilnehmer eine durchgehende Mahnwache mit Zeltpavillon, Stühlen, Decken und Verpflegung für die Nachtstunden. Die Aktion läuft rund um die Uhr vom Aschermittwoch bis zum Wochenende vor Ostern.
Für das laufende Jahr verlief die Anmeldung nach Angaben der Organisation reibungslos. Stolberg lud alle interessierten Personen ein, "von ihrem Versammlungsrecht Gebrauch zu machen und sich der Kampagne anzuschließen".
Die Gerichtsentscheidung hat über den konkreten Fall hinaus Bedeutung für die Auslegung der Versammlungsfreiheit in Österreich. Sie macht deutlich, dass auch religiös motivierte Versammlungen den gleichen verfassungsrechtlichen Schutz genießen wie andere Formen der Meinungsäußerung.
Stolberg betonte in diesem Zusammenhang: "Es gibt auch keinen Anspruch darauf, im öffentlichen Raum nicht mit anderen Meinungen konfrontiert zu werden." Das Urteil sende ein "klares, rechtsstaatliches Signal der Justiz an die Behörden und Medien".
"40 Tage für das Leben" ist eine international organisierte Kampagne, die in hunderten von Städten weltweit durchgeführt wird. Die Teilnehmer beten und fasten während der 40-tägigen Periode mit dem erklärten Ziel, Schwangerschaftsabbrüche zu beenden. In vielen Ländern finden die Aktionen vor Kliniken und Beratungsstellen statt, die Schwangerschaftsabbrüche anbieten oder zu diesem Thema beraten.
Die Kampagne ist Teil einer breiteren internationalen Bewegung, die sich für den Schutz ungeborenen Lebens einsetzt. Befürworter sehen in den friedlichen Gebetsaktionen einen legitimen Ausdruck ihrer religiösen Überzeugungen und ihres Rechts auf freie Meinungsäußerung.
Die Gebetskampagnen sind gesellschaftlich umstritten. Kritiker argumentieren, dass die Präsenz vor Beratungsstellen und Kliniken Frauen in einer ohnehin schwierigen Situation zusätzlich belasten könnte. Befürworter hingegen verweisen auf ihr Recht auf freie Meinungsäußerung und Religionsausübung.
Die aktuelle Gerichtsentscheidung konzentriert sich jedoch ausschließlich auf die rechtlichen Aspekte der Versammlungsfreiheit, ohne zu den inhaltlichen Positionen der verschiedenen Seiten Stellung zu nehmen. Sie bestätigt lediglich, dass auch religiös motivierte Versammlungen im öffentlichen Raum grundsätzlich zulässig sind, solange sie friedlich verlaufen.
Mit der rechtlichen Klarstellung durch das Wiener Verwaltungsgericht dürfte die Organisation "Jugend für das Leben" ihre Kampagnen künftig ohne behördliche Hindernisse durchführen können. Die Entscheidung könnte auch Auswirkungen auf ähnliche Versammlungen anderer Organisationen haben.
Stolberg kündigte an, die Kampagne auch weiterhin zweimal jährlich durchzuführen. Interessierte können sich über die Website www.40-tage.at über die genauen Zeiten und Modalitäten der Teilnahme informieren.
Die rechtliche Auseinandersetzung zeigt exemplarisch die Herausforderungen beim Ausgleich zwischen verschiedenen Grundrechten - der Versammlungsfreiheit auf der einen und dem Schutz vor Belästigung auf der anderen Seite. Das Wiener Verwaltungsgericht hat in diesem Fall der Versammlungsfreiheit den Vorrang eingeräumt, solange die Versammlungen friedlich verlaufen.