Der österreichische Finanzausschuss hat am heutigen Tag weitreichende Änderungen für den heimischen Kapitalmarkt beschlossen. Mit den neuen EU-Regeln für Börsengänge und Prospekte sollen Unternehmen künftig leichter an Kapital kommen.
Der österreichische Finanzausschuss hat am heutigen Tag weitreichende Änderungen für den heimischen Kapitalmarkt beschlossen. Die Abgeordneten von ÖVP, SPÖ, NEOS und FPÖ stimmten mehrheitlich für die Umsetzung des europäischen "Listing Act" in österreichisches Recht.
Eine zentrale Änderung betrifft den Mindeststreubesitz bei Börsengängen. Künftig beträgt der Mindeststreubesitz unionsrechtlich 10 % des gezeichneten Kapitals statt bisher 25 % zum Zeitpunkt der Zulassung.
Den Börseunternehmen soll bei der Zulassung ein Ermessensspielraum eingeräumt werden, an der Anforderung des Mindeststreubesitzes festzuhalten oder an alternativen Kriterien anzuknüpfen und aufgrund dessen eine Zulassung zu gewähren, so Christoph Pramhofer (NEOS).
Die Schwellenwerte für die Prospektpflicht werden auf 12 Mio. Ꞓ angehoben. Zudem soll für Veranlagungsprospekte ab 2027 eine neue Billigungspflicht durch die Finanzmarktaufsicht (FMA) eingeführt werden.
Im Finanzausschuss wurde zudem berichtet, dass der Schwellenwert für die Meldepflicht von Eigengeschäften von Führungskräften auf Basis der EU-Verordnung von 5.000 Ꞓ auf 20.000 Ꞓ pro Kalenderjahr angehoben werden soll, wie ein Experte des Finanzministeriums erklärte.
Im Rahmen des nationalen Gesetzes zur wirksamen Anwendung der EU-Verordnung zu Nachhaltigkeits-Ratings steht die Benennung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) als zuständige Behörde für die Überwachung der Standards in Österreich im Mittelpunkt. Die FMA wird ermächtigt, Kontrollen durchzuführen, Informationen auszutauschen und bei Verstößen Sanktionen zu vollstrecken, so der Gesetzentwurf.
Im Ausschuss wurde darauf hingewiesen, dass es immer mehr Ratingagenturen gebe, darunter viele kleine, und dass Investoren diesen nicht ausreichend vertrauten, erklärte Christoph Pramhofer (NEOS). Abgeordneter Ernst Gödl (ÖVP) hob die Methodentransparenz hervor. Für Arnold Schiefer (FPÖ) werde das Thema um zwei Jahre zu früh behandelt.
Zur Umsetzung von EU-Regeln soll der Fiskalrat künftig alle fünf Jahre extern evaluiert werden. Geprüft werden sollen Ressourcenausstattung, Prognosen und Unabhängigkeit sowie die Frage, ob der Fiskalrat der Überwachung der Fiskalregeln nachkommt. Der Fiskalrat soll außerdem in regelmäßigen Abständen Ex-post-Bewertungen von Haushaltsprognosen durchführen, wie Kai Jan Krainer (SPÖ) ausführte. Die Abgeordneten stimmten dem Gesetzentwurf einheitlich zu.
Mehrere Initiativen der Grünen wurden vertagt. Dazu zählen Vorschläge zur steuerlichen Gleichbehandlung von Mehr- und Überstundenzuschlägen sowie zur Wiedereinführung der Erbschaftssteuer für hohe Vermögen. Markus Koza (Grüne) erläuterte die Forderung nach steuerlicher Gleichbehandlung von Mehr- und Überstundenzuschlägen. Gabriel Obernosterer (ÖVP) und weitere Abgeordnete widersprachen dem Vorstoß.
Die Grünen fordern zudem eine verfassungskonforme Wiedereinführung der Erbschafts- und Schenkungssteuer für Millionenerbschaften mit Erleichterungen für Familienbetriebe und Eigenheime, wie Jakob Schwarz (Grüne) darlegte. Zurzeit gebe es dafür im Parlament jedoch keine Mehrheit, so Kai Jan Krainer (SPÖ).
Zur Initiative der Grünen für eine faire Besteuerung von Digitalkonzernen erklärte Finanzminister Markus Marterbauer, mit der aktuellen gesetzlichen Lösung sei bereits ein erster Schritt gesetzt worden; nationale Alleingänge seien er heikel, eine europäische Lösung sei unterstützenswert.