Der österreichische Finanzausschuss hat am heutigen Tag weitreichende Änderungen für den heimischen Kapitalmarkt beschlossen. Mit den neuen EU-Regeln für Börsengänge und Prospekte sollen Unternehme...
Der österreichische Finanzausschuss hat am heutigen Tag weitreichende Änderungen für den heimischen Kapitalmarkt beschlossen. Mit den neuen EU-Regeln für Börsengänge und Prospekte sollen Unternehmen künftig leichter an Kapital kommen. Die Abgeordneten von ÖVP, SPÖ, NEOS und FPÖ stimmten mehrheitlich für die Umsetzung des europäischen "Listing Act" in österreichisches Recht - ein Schritt, der den Wirtschaftsstandort Österreich stärken soll.
Die wichtigste Neuerung betrifft den Mindeststreubesitz bei Börsengängen. Dieser Begriff bezeichnet jene Aktien eines Unternehmens, die sich nicht in festen Händen befinden und frei handelbar sind. Bisher mussten mindestens 25 Prozent der Aktien eines Unternehmens öffentlich verfügbar sein, um eine Börsenzulassung zu erhalten. Künftig genügen bereits 10 Prozent. Diese Senkung macht es besonders für kleinere und mittlere Unternehmen deutlich attraktiver, an die Börse zu gehen.
"Es soll Unternehmen erleichtert werden, Geld durch den Verkauf von Aktien aufzunehmen", erklärte ÖVP-Abgeordnete Angela Baumgartner die Motivation hinter der Reform. "Dies bringt insbesondere Vorteile für kleine Unternehmen." Die Börseunternehmen erhalten dabei einen Ermessensspielraum: Sie können entweder am bisherigen Mindeststreubesitz festhalten oder alternative Kriterien für die Zulassung anwenden.
Parallel dazu werden die Schwellenwerte für die Prospektpflicht von bisher niedrigeren Beträgen auf 12 Millionen Euro angehoben. Ein Prospekt ist ein detailliertes Dokument, das alle wesentlichen Informationen über ein Wertpapier und das dahinterstehende Unternehmen enthält. Es dient dem Anlegerschutz, indem es potenzielle Investoren umfassend über Chancen und Risiken einer Geldanlage informiert. Die Anhebung der Schwelle bedeutet, dass kleinere Kapitalaufnahmen ohne aufwendige Prospekterstellung möglich werden.
Zusätzlich wird der Schwellenwert für die Meldepflicht von Eigengeschäften von Führungskräften drastisch erhöht: Statt bei 5.000 Euro müssen Manager ihre privaten Aktiengeschäfte erst ab 20.000 Euro pro Kalenderjahr melden. Diese Maßnahme reduziert den bürokratischen Aufwand erheblich und folgt europäischen Vorgaben.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) wird durch die neuen Regeln gestärkt und erhält erweiterte Aufsichtsbefugnisse. Ab 2027 führt die Behörde eine neue Billigungspflicht für Veranlagungsprospekte ein. Das bedeutet, dass bestimmte Anlageprodukte vor ihrer Vermarktung von der FMA geprüft und genehmigt werden müssen. Diese Maßnahme soll den Anlegerschutz verbessern und das Vertrauen in den österreichischen Kapitalmarkt stärken.
Die FMA übernimmt auch die Überwachung der neuen EU-Standards für Nachhaltigkeits-Ratings. Diese ESG-Ratings (Environmental, Social, Governance) bewerten Unternehmen nach Umwelt-, Sozial- und Governance-Kriterien. "Es seien immer mehr Ratingagenturen entstanden, darunter viele kleine", erläuterte NEOS-Abgeordneter Christoph Pramhofer. "Investoren hätten diesen jedoch nicht ausreichend vertraut. Mit dieser Regelung sollen nun die kleinen Agenturen gestärkt werden."
Die Reformen folgen einem europäischen Trend zur Stärkung der Kapitalmärkte. Während Deutschland bereits ähnliche Erleichterungen eingeführt hat, hinkt Österreich bei der Attraktivität für Börsengänge traditionell hinterher. Der Wiener Börsenplatz verzeichnete in den vergangenen Jahren deutlich weniger Initial Public Offerings (IPOs) als vergleichbare Märkte in Deutschland oder der Schweiz.
"Die Harmonisierung" begrüßte zwar Grünen-Mandatar Jakob Schwarz, der Senkung der Zulassungsvoraussetzungen konnte er jedoch "nichts abgewinnen". Die Grünen stimmten im Ausschuss gegen die Regierungsvorlage, ließen ihr Stimmverhalten im Nationalratsplenum aber offen. Diese kritische Haltung spiegelt Bedenken wider, dass gelockerte Regeln möglicherweise zu Lasten des Anlegerschutzes gehen könnten.
Für österreichische Unternehmen bedeuten die neuen Regeln konkrete Vorteile: Kleinere Firmen können künftig mit geringerem Aufwand und niedrigeren Kosten an die Börse gehen. Ein Technologie-Startup aus Wien beispielsweise muss künftig nur noch 10 Prozent seiner Aktien öffentlich anbieten statt wie bisher 25 Prozent. Das bedeutet, dass die Gründer mehr Kontrolle über ihr Unternehmen behalten können.
Für private Anleger ergeben sich gemischte Effekte: Einerseits wird das Angebot an börsennotierten Unternehmen größer, andererseits könnte der geringere Mindeststreubesitz die Liquidität einzelner Aktien reduzieren. Weniger frei handelbare Aktien bedeuten oft größere Kursschwankungen und erschwerte Kauf- und Verkaufsmöglichkeiten.
Die Anhebung der Prospektpflicht-Schwelle auf 12 Millionen Euro betrifft vor allem den Markt für Unternehmensanleihen und kleinere Kapitalerhöhungen. Investoren müssen künftig bei kleineren Emissionen mit weniger detaillierten Informationen auskommen, was höhere Eigenverantwortung bei der Anlageentscheidung erfordert.
In einem weiteren Beschluss stärkte der Finanzausschuss die Rolle des österreichischen Fiskalrats. Dieses unabhängige Gremium überwacht die Einhaltung der Haushaltsregeln und soll künftig alle fünf Jahre extern evaluiert werden. Geprüft werden dabei Ressourcenausstattung, Prognosequalität und Unabhängigkeit. "Es handle sich dabei um die Umsetzung von EU-Gesetzgebung", betonte SPÖ-Abgeordneter Kai Jan Krainer.
Der Fiskalrat, der seit 2013 die österreichische Budgetpolitik überwacht, erhält durch die Reform zusätzliche Aufgaben. Er soll künftig regelmäßig Ex-post-Bewertungen von Haushaltsprognosen durchführen und die Einheitlichkeit, Kohärenz und Wirksamkeit der Fiskalpolitik bewerten. FPÖ-Mandatar Arnold Schiefer bezeichnete die Arbeit des Fiskalrats als "besonders wertvoll".
Mehrere Initiativen der Grünen fanden keine Mehrheit und wurden vertagt. Besonders umstritten war der Vorschlag zur steuerlichen Gleichbehandlung von Mehr- und Überstundenzuschlägen. Die Grünen argumentieren, dass die derzeitige Regelung Männer bevorzuge, da diese häufiger Vollzeit arbeiten und damit von steuerfreien Überstundenzuschlägen profitieren.
"Da bislang Überstundenleistungen von Vollzeitarbeitskräften gegenüber Mehrarbeitsleistungen bei Teilzeitbeschäftigung bevorzugt würden und dies typischerweise Männer begünstige", erklärte Grünen-Abgeordneter Markus Koza, brauche es eine Reform. Die Grünen schlagen vor, dass sowohl die ersten 10 Überstunden als auch die ersten 10 Mehrstunden bis zu einer Obergrenze von 120 Euro steuerfrei sein sollen.
ÖVP-Mandatar Gabriel Obernosterer widersprach: "Bei einer Umsetzung des Antrags würden in der Praxis viele Menschen nicht mehr Vollzeit arbeiten wollen, da eine Teilzeitanstellung, in Kombination mit dem Leisten von Mehrstunden, besser gestellt werde."
Auch der grüne Vorstoß für eine Wiedereinführung der Erbschaftssteuer für "Superreiche" fand keine Mehrheit. Die Grünen fordern eine verfassungskonforme Erbschafts- und Schenkungssteuer für Millionenerbschaften, inklusive einer Erbersatzsteuer für Privatstiftungen. Gleichzeitig sollen "treffsichere Erleichterungen" für Klein- und Mittelbetriebe sowie Eigenheime vorgesehen werden.
"Ein zeitnaher Beschluss zur Wiedereinführung von Erbschaftssteuern sei wichtig, da diese statt Einschnitten für die breite Masse zur Budgetkonsolidierung beitragen könnten", argumentierte Jakob Schwarz. Dadurch wäre auch die allgemein geforderte Lohnnebenkostensenkung finanzierbar. Selbst Fiskalratschef und Finanzminister würden eine Einführung von Erbschaftssteuern begrüßen.
SPÖ-Abgeordneter Kai Jan Krainer bezeichnete den Antrag zwar als "inhaltlich richtig", sah aber derzeit keine Mehrheit im Parlament. Die Regierungsparteien ÖVP und die FPÖ bekräftigten ihre grundsätzliche Ablehnung von Erbschaftssteuern.
Bei der Besteuerung von Digitalkonzernen zeigte sich Finanzminister Markus Marterbauer zurückhaltend gegenüber nationalstaatlichen Alleingängen. "Mit der aktuellen gesetzlichen Lösung haben wir den ersten Schritt gemacht", erklärte er zu den grünen Forderungen nach einer fairen Besteuerung von Tech-Giganten wie Google, Apple oder Amazon.
Weitere Schritte seien vorstellbar, aber "in Bezug auf die USA ist die handelspolitische Dimension nicht zu unterschätzen". Eine europäische Lösung sei hingegen unterstützenswert. Diese Haltung spiegelt die Sorge vor Handelskonflikten mit den USA wider, wo die meisten großen Digitalkonzerne beheimatet sind.
Im europäischen Vergleich nimmt Österreich mit den neuen Kapitalmarktregeln eine mittlere Position ein. Deutschland hat bereits 2021 ähnliche Erleichterungen für Börsengänge eingeführt und dabei positive Erfahrungen gemacht. Die Schweiz, traditionell ein starker Finanzplatz, verfügt über noch liberalere Regeln, ist aber nicht EU-Mitglied und daher nicht an die europäischen Vorgaben gebunden.
Die Niederlande und Luxemburg, beide wichtige Finanzplätze in der EU, haben die neuen Regeln bereits implementiert und verzeichnen steigende Zahlen bei Börsengängen kleinerer Unternehmen. Frankreich diskutiert zusätzliche nationale Erleichterungen, um Paris als Finanzplatz nach dem Brexit zu stärken.
Für den österreichischen Kapitalmarkt könnte die Reform einen wichtigen Impuls bedeuten. Experten erwarten, dass mehr österreichische Unternehmen den Gang an die Börse wagen werden, was wiederum die Attraktivität des Finanzplatzes Wien steigert. Kritiker befürchten jedoch, dass gelockerte Regeln zu Lasten der Anleger gehen könnten.
Die Umsetzung der neuen Regeln wird schrittweise erfolgen. Während die Änderungen bei Börsengängen bereits 2025 greifen, tritt die neue Billigungspflicht für Veranlagungsprospekte erst 2027 in Kraft. Die EU-Verordnung zu Nachhaltigkeits-Ratings wird ab Juli 2026 angewendet. Diese gestaffelte Einführung soll Unternehmen und Behörden ausreichend Zeit für die Anpassung geben.